Ausbildung A-ZAusbildung A-Z

Ausbildung A-Z

Hier geben wir Dir Impulse, Anreize und Angebote,
so dass Deine Ausbildung auf einem hohen Niveau verlaufen kann.


Hast Du Sorgen, Nöte oder sonstige Gründe, die Deine Ziele beeinflussen
und Du darüber sprechen möchtest, so melde Dich vertrauensvoll bei uns.

Informatives zu Ausbildung A-Z

Als Bibel für die Ausbildung kann sicherlich das Berufsbildungsgesetz genannt werden.

Für dich zuständige Stellen sind entweder die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die regionale Handwerkskammer (HWK). Meist ist die Handwerkskammer zuständig, da es sich bei einer Ausbildung in der Bauwirtschaft um Handwerksberufe nach Handwerksordnung handelt.

A

Ausbilder

Dein*e Ausbilder*in ist für deine Ausbildung verantwortlich.  Er_sie hat die Aufgabe, dir alle Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, wobei er_sie hierzu auch auf erfahrene, fachkundige andere Mitarbeiter_innen zurückgreifen kann. Ausbilder_innen müssen für die Ausbildung persönlich und fachlich geeignet sein. Weitere Informationen findest du unter https://aevo-online.com/welche-aufgaben-hat-ein-ausbilder/

Ausbildungsbeauftragter 

Die Hauptaufgabe von Ausbildungsbeauftragten ist es, dich in dem entsprechenden zu erlernenden Fachgebiet praktisch auszubilden. Sie setzen gemeinsam mit dir die Ausbildungsinhalte und Lernziele um. Dabei geben sie dir Feedback und beurteilen dich anhand der erbrachten Aufgabe. Weitere Informationen findest du unter Ausbildungsbeauftragte: Rolle und Aufgaben | AEVO Online (aevo-online.com)

Ausbildender (Betrieb)

Als Ausbildende werden die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bezeichnet, die dich für ein Ausbildungsverhältnis einstellen. In dieser Eigenschaft haben sie die Funktion, Vertragspartner zu sein und übernehmen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des Berufsbildungsvertrages. Weitere Informationen zu den Verantwortlichkeiten findest du unter: Ausbilder Aufgaben & Pflichten: Eine einfache Übersicht (aevoakademie.de)

Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung. Sie vernetzen sich mit Bauunternehmen, Politik und Verwaltung und sind Sprachrohr gegenüber Gewerkschaften und Staat. Im Baugewerbe in Berlin sind es folgende Arbeitgeberverbände:

Weitere Informationen findest du zu den ansässigen Arbeitgeberverbänden unter den Links. 

Arbeitnehmerverband

Arbeitnehmerverbände sind Vereinigungen von abhängig Beschäftigten. Informiere dich gerne hier über die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt: https://igbau.de/

Arbeitsschutzkleidung

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stehen grundlegende Schutzvorschriften, an die sich jeder Betrieb halten muss. So müssen dir die Bestandteile der Arbeitsschutzkleidung wie Handschuhe, Schutzhelme und -brillen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen unter: Arbeitskleidung - Handwerkskammer zu Köln (hwk-koeln.de)

Arbeitszeit für volljährige Auszubildende

Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit im Kalenderjahr beträgt 40 Stunden. Von Dezember bis März exkl. Ruhezeiten wird von Montag bis Donnerstag 8 Stunden und freitags 6 Stunden (Gesamt pro Woche =38 Stunden) gearbeitet. Von April bis November exkl. der Ruhepausen wird von Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden (Gesamt pro Woche =  41 Stunden) gearbeitet. Zu diesen Regelungen findest du zusätzlich Sonderregelungen im §3 BBTV. https://www.sozialkasse-berlin.de/download/tarifvertraege/bau/2_BRTV_Sept_2018.pdf

Ausbildende

Der Ausbildende ist der Betriebsverantwortliche, der Auszubildende einstellt und für die Erfüllung der Ausbildungsvertraglichen Pflichtten verantwortlich ist. Er plant, überwacht und verantwortet die Ausbildung. Außerdem schließt er den Ausbildungsvertrag mit dir als Auszubildende*r ab. Pflichten Ausbildender (Betrieb) – azuro (azuro-muenchen.de)

Ärztliche Untersuchung

Für dich als Auszubildende*r besteht die Pflicht einer ärztlichen Untersuchung vor der Berufausbildung sowie ein Jahr danach. Hierbei wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand von dir festgestellt und überprüft. Eine ärztliche Bescheinigung ist beizubringen. Sollte man keinen Nachweis liefern, kann das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer gelöscht werden. Dies ist also Voraussetzung. Ausbildung nur mit ärztlicher Bescheinigung - IHK Ostbrandenburg (ihk-ostbrandenburg.de)

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Ausbildungsfremd ist alles, was nicht in deinem Ausbildungsrahmenplan steht. Das Berufsbildungsgesetz verbietet alle Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und deine körperlichen Kräfte übersteigen. So ziemlich jede*r Auszubildende hat manchmal Kram gemacht, den er/sie nicht hätte machen müssen. Ab und an nimmt es aber Überhand. Dazu gehören

- Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen

- private Besorgungen für den Chef oder die Chefin

- regelmäßiges Saubermachen von Werkstätten und Büros - es sei denn, es handelt sich um deinen eigenen Arbeitsplatz oder die Gegenstände, mit denen du regelmäßig zu tun hast, z. B. dein Werkzeug, Akkord- und Fließbandarbeit

Ausbildungsfremde Tätigkeiten - Handwerkskammer Potsdam (hwk-potsdam.de)

Ausbildungsnachweis (siehe Berichtsheft)

Ausbildungsrahmenplan

Er beschreibt die Ausbildungsinhalte, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Im Ausbildungsrahmenplan sind alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten aufgelistet, die die du während der Ausbildung erwerben sollst. Die Methoden, wie sie zu vermitteln sind, bleiben den Ausbilderinnen und Ausbildern überlassen. Zudem dient er oft als Vorlage für den betrieblichen Ausbildungsplan. BIBB / Ausbildungsrahmenplan

Ausbildungsplan

Um den Ausbildungsrahmenplan zu verfeinern, soll jeder Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen.Hier ist zeitlich und sachlich gegliedert, wann du wo, wie lange, und welche Tätigkeiten vermittelt bekommst. Der Ausbilder hat sich darum zu kümmern, dass dieser eingehalten wird. Im Normalfall erhältst ihn zu Beginn deiner Ausbildung gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag. Ob dieser eingehalten wird, kannst du selbst kontrollieren, wenn dein Berichtsheft immer auf dem aktuellen Stand ist. Betrieblicher Ausbildungsplan - IHK Darmstadt

Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen, in denen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung in deinem ausgewählten Ausbildungsberuf festgelegt sind. Prüferportal / Ausbildungsordnungen (AO) (prueferportal.org) Sie beinhalten mindestens:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • die Ausbildungsdauer
  • die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
  • eine diesbezügliche Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan)
  • Prüfungsanforderungen.

Ausbildungsmittel 

Ausbildungsmittel sind: Werkzeuge, Hilfsmittel, Werkstoffe, Berichtsheft und alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist. Hierzu gehören, je nach Ausbildungsberuf auch Maschinen, Büromaterialien, Kalkulationsübersichten, Warenverzeichnisse, Fachliteratur oder übliche elektronische Hilfsmittel.Sie müssen vom Betrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ausbildungsmittel - Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (ihk24.de)

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist die dem Auszubildenden von dem Ausbildenden zu zahlende Vergütung, die fortschreitend während der Berufsausbildung, mind. jährlich, ansteigt. Die Ausbildungsvergütung ist monatlich, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen ist die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen. Ferner besteht Anspruch auf Ausbildungsvergütung für die Dauer bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter Krankheit des Auszubildenden bei Ausfall der Berufsausbildung, wenn der Auszubildende sich dafür bereithält oder wenn der Auszubildende aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden, unverschuldeten Grund an der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis verhindert ist (§ 19 BBiG).

Hier ist zudem zu unterscheiden zwischen der tariflichen Ausbildungsvergütung und der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Die Mindestausbildungsvergütung muss mindestens 80 % der Tarifüblichen Ausbildungsvergütung betragen.

Ab dem 01.04.2022 gelten somit folgende Vergütungen:

Berlin (gewerbliche Azubis):                   

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr           694,40 €              868,00 €
  2. Ausbildungsjahr           881,60 €            1102,00 €
  3. Ausbildungsjahr         1068,80 €            1336,00 €
  4. Ausbildungsjahr         1124,80 €            1406,00 €

Berlin (gewerbliche Azubis im feuerungstechnischen Gewerbe):

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr          694,40 €              868,00 €
  2. Ausbildungsjahr          912,00 €            1140,00 €
  3. Ausbildungsjahr        1143,20 €            1429,00 €

Berlin (kaufmännische und technische Azubis):

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr          689,60 €            862,00 €
  2. Ausbildungsjahr          796,80 €            996,00 €
  3. Ausbildungsjahr          990,40 €          1238,00 €

Rundschreiben_02_2021.pdf (sozialkasse-berlin.de)

Ost/ Brandenburg (gewerbliche Azubis):                   

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr          684,00 €              855,00 €
  2. Ausbildungsjahr          848,00 €            1060,00 €
  3. Ausbildungsjahr        1016,00 €            1270,00 €
  4. Ausbildungsjahr        1064,00 €            1330,00 €

Ost/ Brandenburg (gewerbliche Azubis im feuerungstechnischen Gewerbe):

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr          684,00 €              855,00 €
  2. Ausbildungsjahr          876,00 €            1095,00 €
  3. Ausbildungsjahr        1085,60 €            1357,00 €

Ost/ Brandenburg (kaufmännische und technische Azubis):

                                            gesetzlich            tariflich

  1. Ausbildungsjahr         678,40 €              848,00 €
  2. Ausbildungsjahr         772,00 €              965,00 €
  3. Ausbildungsjahr         947,20 €            1184,00 €

Berufsausbildung - SOKA-BAU

Ausbildungszeugnis (siehe Zeugnis)

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir als Auszubildenden und deinem Betrieb. Dieser Berufsausbildungsvertrag wird vor Beginn der betrieblichen Ausbildung geschlossen und regelt das Ausbildungsverhältnis zwischen dir und dem Ausbildungsbetrieb.  Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden, eine elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Beispiel findest du hier: Ausbildungsvertrag_2013_IHK_Bielefeld.pdf (aubi-plus.de)

Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung

Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.

  • Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal 10 Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.
  • Während der Ausbildung kann in der Regel keine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, außer es besteht ein gesetzlicher Anspruch.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu 12 Monate verlängert werden. In dieser Zeit kann dann ein Arbeitsplatz gesucht werden. Der Arbeitsplatz muss der abgeschlossenen Berufsausbildung angemessen sein.

Abmahnung

Die Abmahnung ist eine disziplinarische Maßnahme des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder Auszubildenden auf Leistungs- oder Verhaltensmängel hinzuweisen. Bleiben die Defizite weiterhin bestehen, können weitere Abmahnungen bis hin zur Kündigung folgen. Gerechtfertigt ist eine Abmahnung in der Ausbildung dann, wenn der Auszubildende gegen die im Ausbildungsvertrag fixierten Pflichten verstößt. Konkret heißt das zum Beispiel: Der Azubi erscheint unentschuldigt verspätet oder gar nicht am Arbeitsplatz, schwänzt die Berufsschule oder führt keinen Ausbildungsnachweis. Abmahnung in der Ausbildung: Was tun? - Ausbildungspark Verlag

B

Bankkonto

Taschengeld und Lohn für Minijobs adé - mit Beginn deiner Ausbildung vergütet dir dein Ausbildungsunternehmen deine Arbeit. Diese Ausbildungsvergütung wird auf ein Girokonto überwiesen, welches du eröffnen kannst, wenn du volljährig (ab 18 Jahre) bist oder Erziehungsberechtigte deinen Antrag auf Kontoeröffnung unterschreiben. Erkundige dich über die verschiedenen Banken. Erkundige dich in deiner Nähe oder online. Zu Beginn der Ausbildung auf jeden Fall eine zusätzliche Motivation- seine hart- verdiente Vergütung auf dem eigenen Konto!

Berichtsheft

Gleich zu Anfang - nur das lückenlos geführte Berichtsheft führt zu einer Zulassung zur Abschlussprüfung. Es gibt Berichtshefte in die du hineinschreibst und skizzierst sowie mittlerweile auch digitale Berichtshefte, wobei du prüfen musst, ob die digitale Variante im Ausbildungsunternehmen und in deiner zuständigen Kammer (IHK, HWK) anerkannt wird. Dein Berichtsheft zu deiner Ausbildung gilt als Nachweis, welche Arbeiten du in Praxis und Theorie ausgeführt hast. Du musst es wöchentlich, in der Regel vom Ausbildungspersonal, bestätigen lassen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird über die Agentur für Arbeit an die ausgezahlt, die in einer eigenen Wohnung leben und die Ausbildungsvergütung nicht für die Miete und den Lebensunterhalt ausreicht. Ein Online-Rechner für eine mögliche BAB und Infos, wie das Antragsverfahren gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab 

Bildungszeit

Bildungszeit (ehemals Bildungsurlaub) - Ihr gutes Recht auf Bildung - Berlin.de ist eine Möglichkeit sich selbst weiterzubilden oder zu qualifizieren, wenn es sich um eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung handelt. Du erhältst zehn Tage auf zwei aufeinanderfolgende Jahre, wobei deine Ausbildungsvergütung weitergezahlt wird. Bedingung ist, dass du mindestens sechs Monate in der Ausbildung beschäftigt bist. Du musst einen Antrag stellen, wobei dein Ausbildungsunternehmen eine Mitbestimmung hat. Der Bildungsurlaub muss nicht mit dem Inhalt deiner Ausbildung übereinliegen, sondern kann mit einem frei wählbares Thema belegt werden. 

D

Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt gerade im §1 bekannt, dass du aus Gründen deiner (ethnischer) Herkunft, deines Geschlechts, deiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, deines Alters oder deiner sexuellen Identität nicht benachteiligt werden darfst. Solltest du selbst diskriminiert werden, wende dich an uns oder an Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung im Land Berlin - Berlin.de.

E

Elternzeit

Elternzeit ist die Zeit nach der Geburt des Kindes, in der Eltern einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit haben und unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen. Sie kann von einem oder beiden Elternteilen beansprucht werden. Die Elternzeit ist auf maximal drei Jahre beschränkt. Während der Elternzeit können die Eltern einer Teilzeitbeschäftigung von maximal 30 Stunden pro Woche nachgehen. Der Anspruch auf Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Antrittszeitpunkt im Unternehmen schriftlich geltend gemacht werden. Es muss erklärt werden, für welchen Zeitraum bzw. für welche Zeiträume die Elternzeit genommen werden soll. Weitere Informationen unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/kann-ich-in-der-beruflichen-ausbildung-elternzeit-nehmen--124824

Erstuntersuchung

Ob du für die Ausübung einer von dir gewählten Ausbildung gesundheitlich geeignet bist, stellt eine ärztliche Untersuchung fest. Es dient einerseits dem Schutz dir gegenüber und dem Ausbildungsunternehmen, dass du gesundheitlich geeignet bist. Schau mal in §32 Jugendarbeitsschutzgesetz § 32 JArbSchG - Einzelnorm, denn hier gilt es Fristen einzuhalten.

Ende der Ausbildung

Das Ende der Ausbildung ist mit einer bestandenen Abschlussprüfung besiegelt. Im Normalfall gehst du dann in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis über. Jedoch kann eine Beendigung der Ausbildung bspw. durch Trennung vom Ausbildungsunternehmen oder vom Auszubildenden, sprich du wurdest gekündigt oder du hast gekündigt, begründet sein.

Erschwerniszuschläge

Sturm, Regen oder Eis - eben bei besonderen Arbeitseinsätzen, musst du z.B. bestimmte Arbeitsschutzkleidung tragen oder bist einem hohen Lärm ausgesetzt und vielen weiteren in §6 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV). Dafür erhältst du festgelegte Erstattungen für dein Erschwernis.

F

Fahrtkosten

Fahrtkosten werden dir erstattet, wenn du die überbetriebliche Ausbildungsstätte besuchst. Es geht um die Fahrtkosten zwischen Wohnung und überbetrieblicher Ausbildungsstätte. Dafür musst du einen Antrag stellen. Dabei wird der günstigste Fahrpreis mit ÖPNV zugrunde gelegt, egal mit welchem Verkehrsmittel du reist. Du bekommst daher gegen Nachweis (ÖPNV Jahresticket, Tankquittungen etc.) maximal 365,00 € pro Jahr zurück erstattet. Weitere Informationen zum VBB Abo-Azubi findest du unter diesem Link: VBB-Abo Azubi | VBB

Fahrzeiten

Fahrzeiten, die du täglich zum Ausbildungsbetrieb und nach Hause brauchst, muss der Arbeitgeber nicht auf deine Ausbildungszeit anrechnen oder vergüten. Es sei denn Tarifverträge oder betriebliche Regelungen beinhalten andere Vereinbarungen. Anders ist es bei der Fahrt von der Schule zum Ausbildungsbetrieb. Diese Zeiten müssen dir angerechnet werden.

Fehlzeiten

Unentschuldigtes Fehlen, z. B. auf Grund eigenmächtigen Fernbleibens von der Ausbildung, führt zu Abmahnungen und schließlich zur Kündigung. Entschuldigtes Fehlen darf sich nicht so anhäufen, dass das Erreichen des Ausbildungsziels in Gefahr ist. Sprich mit deinem Ausbildungsunternehmen und deiner Berufsschule oder Oberstufenzentrum über Fehlzeiten.

Finanzielle Hilfen

Sehe hier bitte in erster Linie beim Beitrag “Berufsausbildungbeihilfe” nach. In Verbindung mit bestimmten Vorraussetzungen hast du auch Anspruch auf Wohngeld. Wenn du sonst finanzielle Hilfen benötigst und diese gerechtfertigt ist, dann wende dich an die für dich zuständige Agentur für Arbeit und lass dich beraten. Zusätzlich hält die Finanzgruppe “Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen” ein Beratungsangebot zum Umgang mit finanziellen Ressourcen für dich bereit. Komm diesbezüglich gern auf uns zu. Weitere Informationen unter Azubi & Azubine - Finanzielle Hilfe in der Ausbildung (azubi-azubine.de).

Freistellung für Prüfungen und für Berufsschule

Es gilt: Für den Besuch der Berufsschule, die Teilnahme an Schulveranstaltungen sowie für Prüfungen musst du als Auszubildende*r von der betrieblichen Ausbildung freigestellt werden. Auch an dem Tag, der vor der schriftlichen Abschlussprüfung liegt, ist eine Freistellung vorgesehen. 

Feedback

Feedback ist eine Rückmeldung, in der es hauptsächlich darum geht, einer anderen Person aufzuzeigen, wie man sie selbst sowie das Gezeigte oder Gesprochene dieser Person sieht. Du wirst bestimmt Feedback von Vorgesetzten oder Lehrkräften erhalten, vielleicht auch von Mitarbeiter:innen oder Auftraggeber:innen. Sei auch du gern so mutig und gib selbst eine Rückmeldung, z.B. wenn dir etwas erklärt wurde oder eine Aufgabenstellung unklar ist. Denn auch mit Feedback können Prozesse, auch in der Ausbildung verbessert werden. 

H

Haftpflichtversicherung

Du als Auszubildende*r solltest zunächst prüfen, ob du während der Ausbildung noch über deine Eltern versichert bist. Das ist in der Regel der Fall, wenn deine Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben und es die erste Ausbildung ist. Da die Haftpflichtversicherung so wichtig ist, sollten alle Azubis und Azubinen gründlich checken, ob sie versichert sind. Der sicherste Weg dabei ist, direkt bei der Versicherung der Eltern anzurufen und nachzufragen.Eine Haftpflicht-Versicherung zahlt, wenn z.B. das Smartphone eines Freundes herunter fällt oder aus Fahrlässigkeit ausversehen jemanden verletzt. Hier würdest du als Azubi unbegrenzt haften und der Schaden kann in die Millionen gehen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung vielleicht die wichtigste Versicherung überhaupt.

Handwerksordnung

Während für nicht handwerkliche Ausbildungen unmittelbar das Berufsbildungsgesetz gilt, regelt die Handwerksordnung die handwerkliche Ausbildung. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. (siehe auch Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer)

Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer

Kammern vertreten die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen. Beispielsweise sind Handwerksbetriebe verpflichtet, Mitglied der zuständigen Handwerkskammer zu sein. Für dich ist es interessant zu wissen, dass von den Kammern die Zwischen- und Abschlussprüfungen ausgehen. Weitere Infos dazu: https://www.ihk-berlin.de/https://www.hwk-berlin.de/https://www.ihk-potsdam.de/https://www.hwk-potsdam.de/ 

I

Interessenvertretung bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Eine interessante und informative Einrichtung bildet die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein, ohne dabei die Pflichten außer Acht zu lassen. Informiere dich auf: https://www.jav.de/ 

J

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Jugendlich bist du laut Gesetz ab 15 Jahre. Im Gesetz sind beispielsweise Arbeitszeiten- und Pausenregelungen vorgeschrieben. So darfst du nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ist ein Arbeitstag in der Woche, so besteht die Möglichkeit, dass du an einem Tag 8,5 Stunden arbeiten kannst. Schau auch mal zu den Themen. Gefährliche Arbeit, Arbeiten unter Tage, Schichtzeiten, Berufsschule, usw. ins Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html 

K

Kindergeld

Lebst du im Elternhaus, erhalten die Eltern das Kindergeld für dich. Hast du einen eigenen Haushalt, so kann dir das Kindergeld auf Antrag ausgezahlt werden. Hier kannst du den Antrag dafür stellen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen 

Krankenkasse

Du solltest dir Gedanken darüber machen, bei welcher Krankenkasse du dich versichern lassen möchtest. Sprich dazu am besten mit Personen, die schon im Arbeitsleben stehen. Sieh dir die Webseiten der Krankenkassen an und vergleiche die Leistungen. Wäge dann mit Pro und Contra ab. Entscheide dich vor Beginn der Ausbildung, damit deine gewählte Krankenkasse auch wirklich in Kraft tritt. Sieh mal hier nach: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse.html 

Kündigung

Eine Kündigung ist der letzte Schritt eines Konflikts zwischen Auszubildenden und Ausbildungsunternehmen. Konflikte können vielschichtig oder gravierend sein. Gespräche suchen und Lösungen finden stehen im Vordergrund. Wenn du über eine Kündigung nachdenkst, Unsicherheiten oder Unklarheiten vorhanden sind, kontaktiere uns bitte. chance@atanpackenmachen.de oder 01623712270.

L

Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung erhältst du Informationen über deine tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung (Netto) auf dein Konto. Du weißt ja, dass sich Brutto vom Netto mit den Abgaben, wie Steuern und Versicherungen unterscheidet, oder?

Lohnsteuerbescheinigung

Nach einem Kalenderjahr erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung - Einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr. Auf der siehst du dein Jahresbruttoeinkommen, aber auch Abgaben, z.B. zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Prüfe doch, ob sich für dich eine Einkommensteuererklärung lohnt. Sprich mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein deines Vertrauens.

M

Mobbing

Das Wichtigste ist - ANSPRECHEN. Kommt es zu Problemen und Konflikten zwischen anderen Mitarbeitern oder dem Ausbildungsunternehmen selbst, so melde dich bei deiner zuständigen Kammer. Hier wird dir darüber gesprochen und geholfen. Schau mal hier vorbei: https://www.hwk-berlin.de/artikel/waehrend-der-ausbildung-91,199,286.html oder hier: https://www.ihk-berlin.de/ausbildung/infos-fuer-azubis/unterstuetzung-auszubildende-4521482 

N

Nachhilfe

Nachhilfen in Form von “Assistierte Ausbildung flexibel” (AsAflex) orientieren sich am individuellen Bedarf des jungen Menschen. Inhalte können sein: Unterstützungsleistung zur Aufnahme und der Hinführung auf den erfolgreichen Berufsabschluss. Diese werden von Bildungsträgern angeboten. Wende dich an deine zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Info: https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/information?volltext=asa%20flex 

Nachhilfeinstitute

Nachhilfeinstitute sind meist privat und nicht über öffentliche Gelder finanziert, so dass ein Entgelt an das Institut - an den Anbieter zu zahlen ist. Wende dich hierzu an deine zuständige Agentur für Arbeit.   

Nach der Ausbildung

...stehen dir verschiedene Wege einer steilen Karriere in der Bauwirtschaft zur Verfügung. Schau auf unserer Startseite weiter unten: www.anpackenmachen.de Deine Karriereleiter? Ganz Steil! Abschlüsse danach können sein: Vorarbeiter:in, Werkpolier:in, geprüfter Polier:in, Meister:in oder Bauingenieur:in.

Nebenjob

Ein Nebenjob neben deiner Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Du bist gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb in der Informationspflicht. Unbedingt ist zu beachten, ob du unter oder über 18 Jahre alt bist. Eine gute Übersicht findest du hier: https://www.aubi-plus.de/blog/nebenjob-in-der-ausbildung-das-musst-du-beachten-3764/ 

P

Pause

Pause steht jedem zu! Unter 18 Jahre darfst du nicht mehr als 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Bei regulärer Arbeitszeit von acht Stunden hast du unter 18 Jahre eine Stunde und über 18 Jahre eine halbe Stunde Pause. Eine gute Übersicht findest du hier: https://www.ihk-berlin.de/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/arbeitszeit-und-urlaub/arbeitszeit-fuer-auszubildende-2282176 

Praktikum

Ein Praktikum empfiehlt sich immer, wenn du dir nicht sicher bist, du mehr über die Tätigkeit oder dem Ausbildungsbetrieb erfahren möchtest.

Probezeit

Die Probezeit beträgt mindestens einen maximal vier Monate. Eine gute Übersicht findest du hier: https://www.ihk-berlin.de/ausbildung/infos-fuer-ausbildungsbetriebe/arbeitszeit-und-urlaub/probezeit-3536950 

Probearbeiten

Eine Probearbeit trägt zu deiner Entscheidungsfindung vor einem Praktikum bei. Auch sonst kannst du damit einen eher kleinen Überblick über die Tätigkeiten und dem Ausbildungsbetrieb erhalten.

Prüfung

Prüfungen teilen sich auf in Zwischen- und Abschlussprüfung und in Theorie und Praxis. Eine Abschlussprüfung wird oft als Gesellenprüfung bezeichnet. Im zweiten Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung und am Ende, nach drei Jahren die Abschlussprüfung statt. Bei einer zweijährigen Ausbildung entfällt die Zwischenprüfung. Eine Ausbildung kann verkürzt werden. Wende dich dazu an deinen Ausbildungsbetrieb und an dein Oberstufenzentrum (Berufsschule).

R

Rechtsschutz

Es besteht die Möglichkeit eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Der Schutz besteht dann meist im Arbeits- und Sozialrecht. Wende dich dazu an deine Eltern (U18) oder an einen Versicherer.

Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten des Auszubildenden/ der Auszubildenden sowie die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes sind im Berufsbildungsgesetz in den §§ 13 - 14 beschrieben. Das Gesetz findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html 

S

Schwangerschaft

Schwangerschaft schützt bei bestimmten Voraussetzungen vor Kündigung. Informationen dazu findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/inhalts_bersicht.html 

Sexuelle Belästigung

Es ist ein Verstoß mit weitreichenden Folgen. Solltest du sexuell belästigt werden, so wende dich sofort an die nächstgelegene Polizei. Vor allem im Strafgesetzbuch ist beschrieben, was das bedeutet: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html siehe Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Sozialabgaben

Sozialabgaben werden auch als Lohnnebenkosten bezeichnet. Beiträge für Renten-, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung werden von deinem Bruttolohn abgezogen - das ergibt dann neben dem Abzug der entsprechenden Lohnsteuer, deinen Nettolohn. Weitere nützliche Infos findest du hier: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20634/sozialabgaben 

Sozialversicherungsnummer

Eine Sozialversicherungsnummer ist eine Personenkennziffer. Bei deiner ersten Aufnahme einer Tätigkeit, wird dir diese von der Rentenversicherung Bund zugewiesen.

Sozialversicherungsnachweis

Der Sozialversicherungsnachweis ist im Baugewerbe stets mitzuführen bzw. vorzuweisen. Er beweist, dass du sozialversicherungspflichtig als Auszubildender oder allgemein als Arbeitnehmer angestellt bist. Weitere nützliche Infos findest du hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Sozialversicherungsausweis/sozialversicherungsausweis_node.html 

Steuer

Die Steuer ist ein Teil des gesamten Abzuges vom Bruttolohn. Dieser richtet sich nach deiner Lohnsteuerklasse. Meist wirst du in der Lohnsteuerklasse 1 geführt. Das stellt dein zuständiges Finanzamt fest. Unterschiede gibt es bei Verheirateten, ob du Kind:er hast und weiteren Faktoren. Weitere nützliche Infos und welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du hier: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/ oder https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/ 

Steueridentifikationsnummer

Deine Steueridentifikationsnummer erhältst du vom Finanzamt. Weitere nützliche Infos und welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du hier: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/ oder https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/ 

Studium

Studium teilt sich auf in ein Vollzeit-, Teilzeit-, Direkt-, Online, duales, etc. auf. Du siehst, es gibt hier sehr viele Varianten. Welches Studium zu dir passt, musst du für dich herausfinden. Ist es ein praktisch orientiertes Studium, so ist ein duales Studium mit integrierter Praxis (praxisintegriert oder ausbildungsintegriert mit Kammer-Abschluss) oder ein Studium an einer Fachhochschule empfehlenswerter, als ein universitäres Studium, die bekanntlich ihren Schwerpunkt in der Forschung legen. Wenn du das weißt, dann beschäftige dich mit der Fachrichtung. Schau mal hier, ob du fündig wirst: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/welches-studium-passt-zu-mir oder https://www.bht-berlin.de/b-bau oder https://www.b-tu.de/bauingenieurwesen-bs oder https://www.fh-potsdam.de/studieren/bewerbenstudienbewerbung/bachelorstudiengaenge/bauingenieurwesen-dual/ 

Sozialkassen des Baugewerbes

Die Sozialkassen des Baugewerbes übernehmen wichtige Funktionen und sind neutrale Einrichtung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Sie führen beispielsweise deinen Urlaub oder überwachen den ordnungsgemäßen finanziellen Umgang mit dir. Informiere dich hier: nur Berlin https://www.sozialkasse-berlin.de/ alle anderen Bundesländer https://www.soka-bau.de/soka-bau 

T

Tarifverträge

Tarifverträge für das Baugewerbe werden zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt. Sie sollen dementsprechend für beide Seiten verträglich und akzeptabel sein. Informiere dich hier: https://www.bauindustrie-ost.de/sozial-und-tarifpolitik oder https://fg-bau.de/# oder https://igbau.de/Pressemitteilungen-2021.html 

U

Übernahme

Mit der bestandenen theoretischen und praktischen Abschlussprüfung erfolgt der Übergang/ die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zwischen Betrieb und dir.

Überstunden

Regulär gilt die Arbeitszeit pro Arbeitswoche zwischen 38 und 40 Stunden. Sollte es darüber hinaus gehen, werden Überstunden angebaut. Diese können beispielsweise in einem Arbeitszeitkonto geführt werden. Auf jeden Fall muss das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung erfolgt über dein Ausbildungsunternehmen. Dieses schließt einen Vertrag zur Unfallversicherung der Mitarbeiter mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) ab.

Urlaub

Tarifgebundene Unternehmen geben dir pro Ausbildungsjahr 30 Tage Urlaub. Nicht-Tarifgebundene Unternehmen können auch weniger Urlaubstage vertraglich vereinbaren. Der Urlaub dient zur Erholung.

Urlaubskasse

Die Urlaubskasse - UlaK, angesiedelt bei der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes und in anderen Bundesländern bei der Sozialkasse Bau Wiesbaden, führt die Urlaubstage unabhängig und gewährt eine Auszahlung nicht-genommener Urlaubstage 2 Jahre rückwirkend.

Unentschuldigtes Fehlen

Unentschuldigtes Fehlen führt zu Abmahnungen und letztlich zur Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.

Überbetriebliche Ausbildung

Zwar handelt es sich bei einer Ausbildung in der Baubranche um eine duale Ausbildung, jedoch besuchst du drei Lernorte. Für die Praxis dein Ausbildungsunternehmen, für die ergänzende Praxis das zuständige Überbetriebliche Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft und für die Theorie das zuständige Oberstufenzentrum/ Berufsschule.

Unterkunft

Innerhalb deiner überbetrieblichen Ausbildung können die Kosten für eine Unterbringung sowie die Fahrtkosten übernommen werden. Dein Ausbildungsunternehmen muss jedoch am Sozialkassenverfahren teilnehmen.

V

Vergütung

Die Vergütungen pro Monat und pro Ausbildungsjahr werden regelmäßig nach der Mindestausbildungsvergütung sowie der Ausbildungsvergütung für Ausbildungen in der Bauwirtschaft verhandelt und angepasst.

Verkürzung der Ausbildung

Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich. Zum Einen, wenn du über eine Hochschulreife verfügst, kannst du direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen. Zum Anderen, wenn deine Leistungen in Theorie und Praxis so gut sind, dass dir das letzte halbe Jahr erlassen wird. Du musst jedesmal einen Antrag stellen und die Abschlussprüfungen in Theorie und Praxis sind zu bestehen.

Verlängerung

Kommt es zu einem Nichtbestehen eines Prüfungsteils - Theorie oder Praxis oder beides, so kann dein Ausbildungsvertrag verlängert werden. Meistens um ein halbes Jahr. Es sind insgesamt drei Versuche möglich, welche aus der regulären (ersten) Abschlussprüfung und zwei Wiederholungsprüfungen bestehen.

W

Weiterbildung und Fortbildung

Weiterbildungen bilden eine hervorragende Perspektive für eine Karriere in der Bauwirtschaft. Weiterbildungen sind: Vorarbeiter:in, Werkpolier:in, Polier:in, Techniker:in, Meister:in, wohingegen Fortbildungen auf deine Aus- oder Weiterbildung aufbauen und dir spezielles einzelnes Wissen vermitteln.

Wegzeitenentschädigung

Hierbei geht es um eine Entschädigung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. Infos darüber sind im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe zu finden.

Z

Zeugnis

Am Ende der Ausbildung erhältst du ein einfaches (kurz) oder ein qualifiziertes (lang) Ausbildungszeugnis.

Aus dem einfachen Ausbildungszeugnis geht hervor:

  • in welcher Art (Ausbildung),
  • in welchem Zeitrahmen (Dauer von bis),
  • mit welchem Ziel (Ausbildungsberuf),
  • mit welchen erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie
  • bei welchem Ausbildungsunternehmen

die Beschäftigung stattgefunden hat.

Lass dir am Ende der Ausbildung ein qualifiziertes (langes) Ausbildungszeugnis ausstellen, denn da kommen hinzu:

  • wie war deine Leistung und
  • wie war dein Verhalten

während der Ausbildung.

Das Ausbildungszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein und darf dir für dein weiteres Arbeitsleben keine Steine in den Weg legen.

Zulassung zur Prüfung

Dein Ausbildungsunternehmen erhält von der zuständigen Kammer eine Aufforderung zur Anmeldung, so dass du geprüft werden kannst. Dafür sind Unterlagen, wie:

  • Nachweis der Ausbildung (z. B. Kopie des Berufsausbildungsvertrages)
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses/Bescheinigung der Zwischenprüfung/Teil I der Gesellen-/Abschlussprüfung
  • Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
  • weitere Ausbildungsnachweise (Teilnahme an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen)

Nach dem Check Up der Kammer, wirst du zugelassen und eingeladen.

 

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